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web.impressumspflicht. home.
 
 
Der folgende Text informiert Sie grundlegend über die Impressumspflicht für Webseiten, wie Sie nach dem Gesetzes zum elektronischen Geschäftsverkehr (EGG als PDF) für gewerbliche Angebote im Internet vorgeschrieben ist. Es handelt sich um keine Rechtsberatung und alle Angaben sind ohne Gewähr.

Seit Anfang 2002 muss jede gewerbliche Homepage eine so genannte Anbieterkennzeichnung enthalten. Bei Nichteinhaltung droht laut EGG ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Vergleichbar ist diese Kennzeichnung mit dem Impressum einer Zeitung. Was alles anzugeben ist, bestimmt das Teledienstegesetz (TDG). Je nach Beruf oder Rechtsform müssen Sie dabei unterschiedliche Angaben machen.

Wie Medienberichte belegen (siehe z. B.: 1, 2, 3, 4, 5) kommt es immer wieder zu Serienabmahnungen, bei denen ganze Berufsgruppen systematisch und mit hohen Kosten für die Abgemahnten auf fehlerhafte Angaben hingewiesen werden. Schützen Sie sich davor! Wenn Sie wünschen, helfen wir Ihnen bei der Einbindung der notwendigen Angaben in Ihr Angebot.

Das TDG gibt in §6 an: "Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste [...] Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten".
Daraus folgt, daß das Impressum lediglich für geschäftsmäßige Anbieter vorgeschrieben ist. Eine verkürzte Angabe kann aber auch auf privaten Homepages wichtig sein. Vor allem die Anbringung von Werbung in Form von Bannern, Frames oder Links zu Shops etc., kann als geschäftliche Tätigkeit aufgefaßt werden, wenn dadurch ein finanzieller oder materieller Vorteil für den Anbieter erwächst (z. B. kostenloser Webspace, Vergütung für Clicks oder Provisionen usw.)
Das Impressum darf auch nicht irgendwo versteckt werden, sondern muß leicht gefunden werden können - am besten von jeder Seite aus. Wenigstens aber direkt auf der Startseite muß ein Link zum Impressum sein. Ob es dabei ausreicht, das Impressum auf einer als "Kontakt" bezeichneten Webseite anzubringen ist umstritten, wird aber dem Anschein nach bisher toleriert.

Zu Beachten ist, daß beim Impressum zwar immer nur die Homepage angesprochen wird, aber unter das TDG sämtliche Teledienste fallen (alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, die für eine individuelle Nutzung bestimmt sind und denen eine Übermittlung mittels Telekommunikation zugrunde liegt). Vor allem bei gewerblicher Nutzung von E-Mails sollte dies beachtet werden. Jede ausgehende Nachricht sollte mit einer entsprechenden Signatur am Ende versehen sein, die alle Angaben enthält.

Der genaue Wortlaut des Gesetzestextes informiert Sie über alle Pflichtangaben. Vereinfacht sind folgende Angaben notwendig:

  1. Name und Anschrift der Firma
  2. bei juristischen Personen der Vertretungsberechtigte
  3. Telefonnummer und email-Adresse, ggf. Faxnummer
  4. ggf. Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde
  5. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das Sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer
  6. bei gesetzlich geregelten Berufen:
    • die Kammer, welcher der Diensteanbieter angehört
    • die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist
    • die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind
  7. wenn vorhanden, die Umsatzsteueridentifikationsnummer (nicht die dt. Steuernummer, eine USt.-ID ist nur auf Antrag für Außenhandelsgeschäfte erforderlich)

Beispiel für ein Impressum:

Musterfirma GmbH
Straße 1
00123 Stadt
Telefon: +49 30 / 00 11 22 33
Telefax: +49 30 / 00 11 11 22
email: info@musterfirma.de
Geschäftsführer: Max Mustermann
HRB 00123 AG Musterort
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 00123456

Mit Hilfe des Webimpressum-Assistenten können Sie sich ein Impressum für Ihre Rahmenbedingungen erstellen.

Enthält Ihr Angebot journalistisch-redaktionelle Texte, dann ist weiterhin die Nennung eines Verantwortlichen erforderlich. Texte, die zur Meinungsbildung beitragen oder Nachrichten verbreiten etc. sind Kennzeichnungspflichtig. Die meisten Texte sind hiervon betroffen, so daß eine Absicherung nicht Schaden kann. Reine Produktbeschreibungen oder Dienstleistungsdarstellungen sind keine redaktionellen Texte. Gemäß §10 des Staatsvertrag über Mediendienste (MDStV) muß dazu Name und Anschrift (wenn abweichend von der Firmenanschrift) genannt werden. Üblich ist die Angabe eines verantwortlichen im Sinne des Presserechts:

V.i.S.d.P.: Maxi Musterfrau

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